Vorlage - VO-35-BO-2020-411

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte auf der Sitzung am 13.11.2019 den Beschluss Nr. VO-35-BO-2019-369 gefasst, obwohl erforderliche Genehmigungen (Forstbehörde und Landkreis Mecklenburgische Seenplatte-untere Naturschutzbehörde) noch nicht vorlagen.

 

Die Beschlussvorlage erschien am 13.11.2019 automatisch auf der Tagesordnung, da sie in der vorherigen Sitzung vom 11.09.2019 vertagt wurde. Die Vertagung hatte zur Folge, dass durch die Sitzungs-Software ALLRIS die erneute Behandlung dieser Beschlussvorlage (VO-35-BO-2019-369) für die Sitzung im November bereitgestellt wurde.

 

Am 18.12.2019 erfolgte ein Ortstermin an der ehem. Gaststätte am See, um mit den beteiligten Behörden eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diese konnte nunmehr erzielt werden.

 

Der (zu früh) gefasste Beschluss vom 13.11.2019 ist daher aufzuheben.

Der erneute Beschluss wird als Nr. VO-35-BO-2020-410 gefasst.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt, den Beschluss vom 13.11.2019 mit der Nummer VO-35-BO-2019-369 (Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 9 "Wohnanlage am See Neverin" der Gemeinde Neverin - 1. Beschluss über den Durchführungsvertrag, 2. Abwägungsbeschluss, 3. Satzungsbeschluss) aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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