Vorlage - VO-35-BO-2020-405
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Vergabe von Planungsleistungen für die Erschließungsplanung des Eigenheimgebietes Glocksin "Ehemalige Gutsanlage"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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11.03.2020
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Sachverhalt
Der Bebauungsplan Nr. 8 „Ehemalige Gutsanlage Glocksin“ ist bestandskräftig geworden. Um das Gebiet zu erschließen ist eine entsprechende Planung erforderlich. Es wurden 5 Planungsbüros angeschrieben und um Abgabe eines Planungsangebotes gebeten. 4 Planungsbüros haben termingerecht ein Angebot abgegeben. Um eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise (Vermarktungsfähigkeit der zu erschließenden Grundstücke) zu erhalten, sollen zunächst Entwürfe (3) und entsprechende Kostenschätzungen (Leistungsphasen 1 -2) und nur optional die Leistungsphasen 3-9 beauftragt werden.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Planungsauftrag für die Erschließungsplanung des Eigenheimgebietes Glocksin in Leistungsphase 1 und 2 entsprechend dem Honorarangebot vom 12.12.2019 an das Planungsbüro UWT mit Sitz in Neubrandenburg zu erteilen. Die Leistungsphasen 3 - 9 sollen zunächst optional erteilt werden. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 und 2 betragen für die Verkehrsanlage, Ausstattung und Ingenieurbauwerke nach dem vorliegenden Angebot 10.711,40 €...
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme: €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 270.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 11401
Bezeichnung: Auszahlungen für Anlagen im Bau
Sachkonto: 7851200
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 114012001
Bezeichnung: Erschließung Wohngebiet inkl. Löschwasserentnahme
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
