Vorlage - VO-35-BO-2020-405

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 8 „Ehemalige Gutsanlage Glocksin“ ist bestandskräftig geworden. Um das Gebiet zu erschließen ist eine entsprechende Planung erforderlich. Es wurden 5 Planungsbüros angeschrieben und um Abgabe eines Planungsangebotes gebeten. 4 Planungsbüros haben termingerecht ein Angebot abgegeben. Um eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise (Vermarktungsfähigkeit der zu erschließenden Grundstücke) zu erhalten, sollen zunächst Entwürfe (3) und entsprechende Kostenschätzungen (Leistungsphasen 1 -2) und nur optional die Leistungsphasen 3-9 beauftragt werden.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Planungsauftrag für die Erschließungsplanung des Eigenheimgebietes Glocksin in Leistungsphase 1 und 2 entsprechend dem Honorarangebot vom 12.12.2019 an das Planungsbüro UWT mit Sitz in Neubrandenburg zu erteilen. Die Leistungsphasen 3 - 9 sollen zunächst optional erteilt werden. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 und 2 betragen für die Verkehrsanlage, Ausstattung und Ingenieurbauwerke nach dem vorliegenden Angebot 10.711,40 €...

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:  €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  270.000

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11401

Bezeichnung: Auszahlungen für Anlagen im Bau

Sachkonto: 7851200

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 114012001

Bezeichnung: Erschließung Wohngebiet inkl. Löschwasserentnahme

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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