Vorlage - VO-42-BO-2020-486
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 4. Änderung des B-Planes Nr. 2 "Eigenheimstandort Neuendorf" der Gemeinde Wulkenzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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03.03.2020
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Sachverhalt
Der hier vorliegende Beschluss wurde bereits auf der Dringlichkeitssitzung am 13.02.2020 gefasst. Er wurde jedoch nicht in öffentlicher Sitzung, sondern auf Grund eines Antrags eines Gemeindevertreters im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten.
Dies könnte jedoch ein Verstoß gegen § 29 Abs. 5 KV M-V darstellen. Demnach sind Sitzungen der Gemeindevertretung grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist nur dann auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.
Ob ein Verstoß vorliegt wird derzeit von der Rechtsaufsichtsbehörde (LK MSE) geprüft, da hier eine Beschwerde gegen die Verfahrensweise eingereicht wurde.
Um die Wirksamkeit des Beschlusses nicht zu beeinträchtigen, wird nunmehr empfohlen, den Beschluss nochmals zu fassen. Die Beratung und Beschlussfassung hat in öffentlicher Sitzung zu erfolgen.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin soll die bestehenden Festsetzungen an die aktuellen Gegebenheiten anpassen und die Möglichkeit zur Errichtung öffentlicher Stellflächen schaffen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 4. Änderung des B-Planes Nr.2 "Eigenheimstandort Neuendorf". Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
2. Der Geltungsbereich umfasst die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Fläche.
3. Ziel und Zweck der Planung ist die Anpassung der Festsetzungen an die aktuellen Gegebenheiten und die Schaffung von öffentlichen Stellflächen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Im beschleunigtem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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337,8 kB
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