Vorlage - VO-40-ZDFi-2019-281

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden.

 

Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Neverin und Woldegk zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2017.

 

Eine Entlastung wird empfohlen

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist die Bürgermeisterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2017.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

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