Vorlage - VO-40-BO-2020-288

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Blankenhof ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) gesetzliches Mitglied des Verbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ und hat an den Verband Verbandsbeiträge zu zahlen.

 

Die Gemeinde hat diese Beiträge auf die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke umzulegen. Dazu ist eine entsprechende Gebührensatzung zu erstellen; Grundlage dafür ist eine Kalkulation, die regelmäßig anzupassen ist, damit Kostenüber- bzw. -unterdeckungen ausgeglichen werden. Es wurde nunmehr der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) vorgenommen.

Bei der Berechnung wurde der Kalkulationszeitraum 2016 bis 2019 herangezogen. In diesem Zeitraum wurde bei der Gemeinde Blankenhof insgesamt eine Kostenunterdeckung i. H. v. 3.068,11 € festgestellt. Auf den Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittlere Peene“ entfällt ein Betrag i. H. v. 5,12 €. Um die vorgenannte Kostenunterdeckung auszugleichen, wurde die Gebühr zur Umlage der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes neu kalkuliert.

Damit der neue Gebührensatz zur Anwendung kommen kann und die Ausgaben der Beiträge decken zu können, ist eine Neufassung und Beschlussfassung der o. g. Satzung erforderlich.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die Satzung der Gemeinde Blankenhof über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ in der vorliegenden Fassung. 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

x

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :  48,28

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 24.500

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 55203

Bezeichnung: an Zweckverbände

Sachkonto: 5254400

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...