Vorlage - VO-40-ZDFi-2019-279
Grunddaten
- Betreff:
-
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Tina Köpsel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
|
Entscheidung
|
|
|
16.01.2020
| |||
|
06.02.2020
|
Sachverhalt
Gemäß § 37 (3) GemHVO-Doppik M-V sind die nach § 11 (3) Finanzausgleichsgesetz M-V für investive Zwecke zu verwendenden Teile der Schlüsselzuweisungen jährlich in die sog. zweckgebundene Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen einzustellen.
Auf Grundlage des § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V besteht das Wahlrecht, durch Beschluss der Gemeindevertretung und ohne Genehmigungserfordernis der unteren Rechtsaufsichtsbehörde, einen sich auf den 31.12. des Haushaltsjahres ergebenden Jahresfehlbetrag durch Entnahme aus der Rücklage auszugleichen, soweit dieser durch planmäßige Abschreibungen (nach Sonderpostenauflösungen) entstanden ist.
