Vorlage - VO-35-BO-2019-397

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Ergebnis des Sondierungsgespräches mit der Beratungsfirma Energielenker am 09.12.2019, beauftragte der Bürgermeister, Herr Klose, die Verwaltung zur Erarbeitung einer Beschlussvorlage zur Ausschreibung der Planungsleistung, LP 2-9, für das Vorhaben „Erneuerung Straßenbeleuchtung inkl. Umstellung auf LED in der Gemeinde Neverin“. Die Leistungsphasen 6-9 sind vorerst nur optional anzubieten. Eine Entscheidung dazu wird erst nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides bzw. Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn getroffen.

Die Beratungsfirma Energielenker erarbeitet in Abstimmung mit der Verwaltung den entsprechenden Leistungsumfang.

 

Die gesamte Maßnahme wird Bestandteil der Haushaltsplanung 2020

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Ausschreibung der Planung, Leistungsphase 2-9, für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung inkl. Umstellung auf LED in der Gemeinde Neverin.

Die Leistungsphase 6-9 sind optional mit auszuschreiben. Eine Entscheidung dazu wird erst nach Bereitstellung von Fördermitteln getroffen.

Die Beratungsfirma Energielenker erarbeitet in Absprache mit der Verwaltung die entsprechende Leistungsbeschreibung.

Die Gesamtmaßnahme (Bau und Planung) wird Bestandteil der Haushaltsplanung 2020.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 250.000 (Baukosten und Planung, LP 2-9)

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  wird Bestandteil der HH-Planung 2020

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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