Vorlage - VO-35-ZDFi-2019-392
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftiger Umgang mit Zuschüssen für Clubs und Vereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Paul Hamann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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18.12.2019
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Sachverhalt
Die Gemeinde Neverin beabsichtigt, den ortsansässigen Vereinen, Clubs und kulturellen Institutionen mehr Planungssicherheit für ihre Aktivitäten zu geben. Das bisherige System der Bezuschussung hatte den Nachteil, dass jährlich neu beantragt werden musste und somit die jeweiligen Antragsteller nicht fest planen konnten.
Mitwirkungsverbot: Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Neverin beschließt den Umgang mit Zuschüssen gemäß der genannten Erläuterungen:
- Die unten genannten Zuschüsse gelten widerruflich für die Jahre 2020, 2021 und 2022
- Das Geld kann mittels formlosen Antrag in einer Summe bargeldlos abgerufen werden
- Ein Nachweis in Form von Belegen ist nicht notwendig
- Eine finanzielle Beteiligung über die Zuschüsse hinaus ist ausgeschlossen
- Das Geld ist für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwerte bieten
- Die Zuschüsse dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen
Zuschusshöhen:
Dorfclub Neverin 3.000,00 €
Dorfclub Glocksin 750,00 €
Ortsgruppe Volkssolidarität 750,00 €
Sportgruppe Post-Telekom 500,00 €
Freiwillige Feuerwehr Neverin 700,00 €
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Finanz. Auswirkung
| Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
