Vorlage - VO-35-LVB-2019-379

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Laut § 1 des Abwasserbeseitigungsvertrages zwischen der Gemeinde Neverin und der TAB mbH kann sämtliches im jeweiligen Gemeindegebiet anfallende Abwasser Schmutzwasser aber auch Niederschlagswasser sein.

Im Rahmen der Betriebsführung wäre die TAB somit auch für Niederschlagswasser zuständig, allerdings ist in diesem Fall die Finanzierung nicht geklärt.

 

 

Für die Schmutzwasserentsorgung gemäß Abwasserbeseitigungsvertrag hat die TAB Anspruch auf ein Entsorgungsentgelt von der Gemeinde, welches derzeit über ein Schmutzwasserentgelt finanziert wird, wobei die TAB das Inkasso für dieses Entgelt durchführt.

 

Eine (Mit-) Finanzierung der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung in dem heutigen Schmutzwasserentgelt ist nicht zulässig. Vor dem Hintergrund der absehbar steigenden Aufwendungen für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die Kommune gehalten, getrennte Schmutz- und Niederschlagswasserentgelte zu normieren.

 

Zur Durchführung und Finanzierung der Niederschlagswasserbeseitigung sind daher künftig drei Wege denkbar:

 

1. Erledigung durch die TAB und Finanzierung durch separates Niederschlagswasserentgelt,

2. Erledigung durch die TAB und Finanzierung aus dem Gemeindehaushalt,

3. Erledigung und Finanzierung durch die Gemeinde.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgende Variante für die künftige Bearbeitung der Regenwasserprobleme (bitte ankreuzen).

O im Rahmen der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen führt die TAB die Regenwasserangelegenheiten durch, zur Finanzierung wird ein separates Niederschlagswasserentgelt erhoben, (zu beachten ist hier, dass auch die Gemeinde selbst für ihre eigenen Flächen wie Straßen, Wege, Plätze oder Gemeindehaus bei der Entgelterhebung herangezogen wird),

O die TAB erledigt die Bearbeitung der Regenwasserangelegenheiten, finanziert werden notwendige Maßnahmen aber nach vorheriger Absprache (Planung!) über den Gemeindehaushalt,

O die Gemeinde übernimmt die Bearbeitung und Finanzierung der Regenwasserange-legenheiten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:      

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

 

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