Vorlage - VO-35-BO-2019-393
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum Standort einer Funkübertragungsstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
|
Entscheidung
|
|
|
18.12.2019
|
Sachverhalt
Die Gemeinde Neverin hat am 11.09.2019 den Beschluss (Nr. VO-35-BO-2019-371) zur Teilnahme an der Telekom-Aktion „Wir jagen Funklöcher“ gefasst. Am 20.09.2019 wurde die entsprechende Bewerbung an die Telekom verschickt.
Im Ergebnis mehrerer Abstimmungen und einer Ortsbegehung einigte man sich auf den Standort: Dach des Wohnblocks in der Dorfstraße 4, 17039 Neverin.
Bevor eine vertragliche Vereinbarung mit der Telekom zur Nutzung dieses Standortes abgeschlossen wird, hat die Gemeinde über den vorgeschlagenen Standort zu beschließen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt, der Telekom als Standort zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkübertragungsstelle, die Dachfläche des Wohnblocks in der Dorfstraße 4, 17039 Neverin zur Verfügung zu stellen.
Ein entsprechender Mietvertrag ist abzuschließen, über den durch die Gemeindevertretung gesondert zu entscheiden ist,
