Vorlage - VO-35-BO-2019-391

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss hatte den Beschluss gefasst, für die Führungsgruppe C des Amtes einen Einsatzleitwagen (ELW) anzuschaffen. Neben dem ELW besteht auch die Notwendigkeit einer Fahrzeughalle. Keine Feuerwehr des Amtes ist so ausgestattet, dass dort die Unterbringung des ELW möglich wäre. Zusammen mit der Amtswehrführung und dem Amt habe man nach geeigneten Standorten gesucht und ist unter Berücksichtigung aller Feuerwehrstandorte und Tageseinsatzbereitschaft der Kameraden zu dem Ergebnis gekommen, dass nur Neverin als geeigneter Standort in Frage kommt. Der Amtsvorsteher erhielt weiterhin den Auftrag, für die Errichtung Anschaffung des ELWs inkl. Fahrzeughalle folgende Vorbereitung zu treffen:

 

1. Beantragung von Fördermittel, Erstellung LV und Ausschreibung Beschaffung ELW 1

(Entsprechende Anträge liegen bereits vor. Eine abschließende Entscheidung seitens des Landes erfolgt im Februar 2020.)

 

2. Führen von Verhandlungen mit der Gemeinde Neverin zum Grunderwerb bzw. Nutzung von Gemeindeflächen für die Fahrzeughalle als Anbau zum bestehenden Gerätehaus inkl. Beantragung Fördermittel sowie die Einholung der Freigabe zur Nutzung der Sanitäranlagen und Schulungsraum durch die Führungsgruppe Amt

 

Die Gemeinde Neverin fasste den Beschluss (VO-35-BO-2018-304), dem Amt für den Neubau der Fahrzeughalle eine Teilfläche aus den Flurstücken 10/3 und 11/4, Flur 2, Gemarkung Neverin (Grünfläche vor Feuerwehr – ehemaliger Garagenstandort), bereitzustellen.

 

Zur weiteren Planung erfolgte unter anderem das Gespräch mit der Feuerwehrunfallkasse (HFUK Nord), Herrn Heller, um zu klären, welche Parameter hier zu beachten sind. Die HFUK verwies auf die Missstände in der Fahrzeughalle der Feuerwehr Neverin (Bescheid über das Besichtigungsergebnis Gerätehaus Neverin vom 10.06.2004), die bei der Planung Fahrzeughalle ELW nicht außer Acht gelassen werden sollten.

Daraufhin suchte man erneut das Gespräch mit der Gemeinde Neverin, Amtsvorsteher, Amt und Amtswehrführung. Nach weiteren Diskussionen kam die Idee, das alte Feuerwehrgerätehaus (ohne Anbau) dem Amt für die Führungsgruppe bereitzustellen und für die Feuerwehr Neverin eine neue Fahrzeughalle inkl. Schulungsraum zu planen. Neue Sanitär- und Umkleidebereiche werden für die Feuerwehr Neverin nicht benötigt, diese wurden bereits 2014 errichtet.

 

Der neue Vorschlag wurde in Vorbereitung auf die Sitzung am 18.12.2019, mit dem Bürgermeister, Herrn Klose, und der Stellvertreterin, Frau Frenzel, erörtert. Im Ergebnis dazu, ist man zu der Überlegung gekommen, auf der Grünfläche neben der Feuerwehr eine neue Fahrzeughalle mit 2 Stellplätzen und einem Schulungsraum zu planen. Die zwei Stellplätze werden für das LF und ggf. für einen Mannschaftstransportwagen (MTW) oder als Standort für vorhandene Technik, die derzeit in Garagen untergebracht sind, dringend benötigt. Das alte Gerätehaus einschließl. Inventar und Grundstück, ausgenommen aber der Anbau, wird dem Amt zum Kauf angeboten.

 

 

Der Beschluss mit der Nr.: VO-35-BO-2018-304 ist somit aufzuheben.

 

Der Verkauf der alten Fahrzeughalle einschließlich Schulungsraum, Küche, HWR und Inventar erfolgt über eine separate Beschlussfassung.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Planung einer neuen Fahrzeughalle für die Feuerwehr Neverin.

Die Fahrzeughalle ist mit 2 Stellplätzen und einem Schulungsraum vorzusehen.

Die Planung ist entsprechend der vergaberechtlichen Vorschriften auszuschreiben. Die Gemeinde favorisiert eine Ausschreibung mit Teilnehmerwettbewerb. Die Rahmenbedingungen werden zusammen mit dem Amt erarbeitet.

Für das Bauvorhaben sind entsprechende Fördermittel einzuwerben.

Das Vorhaben wird Bestandteil der Haushaltsplanung 2020.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 70.000 € (LP 1-9)

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: wird Bestandteil der HH-Planung 2020

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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