Vorlage - VO-35-BO-2019-389

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Spende ab 100,-€.

 

Die Clausohm-Software GmbH hat für den Bürgerpark Neverin eine Spende in Höhe von

6000,- € überwiesen.

Die Maßnahme soll im Frühjahr 2020 beginnen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Annahme der Spende in Höhe von 6000,- € von der Firma

Clausohm-Software GmbH

Neubrandenburger Straße 46

17039 Neverin.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

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