Vorlage - VO-35-BO-2019-389
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme eine Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Ilona Thiele
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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18.12.2019
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Spende ab 100,-€.
Die Clausohm-Software GmbH hat für den Bürgerpark Neverin eine Spende in Höhe von
6000,- € überwiesen.
Die Maßnahme soll im Frühjahr 2020 beginnen.
