Eilantrag - VO-42-ZDFi-2019-471

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin wurde am 27.08.2019 beschlossen. Durch Unstimmigkeiten innerhalb der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde kam es zu einigen Verzögerungen bei der Genehmigung der Hauptsatzungen. In einem persönlichen Gespräch wurden Möglichkeiten (wie z.B. die Entschädigung rückwirkend in Kraft treten zu lassen) aufgezeigt.

Der § 7 soll zum 01.09.2019 in Kraft treten, die übrige Satzung ein Tag nach Bekanntmachung.

Die Mehrkosten von ca. 2000 € sind nicht im Haushaltsplan 2019 enthalten.

 

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 15.000

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  12.200

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11104

Bezeichnung: Bürgermeister und Rats-/Vertretungs- und Ausschussmitglieder

Sachkonto: 5011000, 5013000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig durch liquide Mittel bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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