Eilantrag - VO-42-ZDFi-2019-471
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 27.08.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Eilantrag
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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03.12.2019
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Sachverhalt
Die Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin wurde am 27.08.2019 beschlossen. Durch Unstimmigkeiten innerhalb der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde kam es zu einigen Verzögerungen bei der Genehmigung der Hauptsatzungen. In einem persönlichen Gespräch wurden Möglichkeiten (wie z.B. die Entschädigung rückwirkend in Kraft treten zu lassen) aufgezeigt.
Der § 7 soll zum 01.09.2019 in Kraft treten, die übrige Satzung ein Tag nach Bekanntmachung.
Die Mehrkosten von ca. 2000 € sind nicht im Haushaltsplan 2019 enthalten.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 15.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 12.200 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 11104
Bezeichnung: Bürgermeister und Rats-/Vertretungs- und Ausschussmitglieder
Sachkonto: 5011000, 5013000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig durch liquide Mittel bereitgestellt werden. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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193,1 kB
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