Vorlage - VO-42-BO-2019-470

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.11.2019 stellte Herr Schwolow einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Er beabsichtigt damit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung seiner Grundstücke in Wulkenzin, die sich derzeit im baurechtlichen Außenbereich befinden.

 

Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§12 Abs. 2).

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt, dem Antrag des Herrn Schwolow auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens nach § 12 BauGB stattzugeben.

Alle Kosten, die mit der Durchführung des Verfahrens entstehen sind vom Antragsteller zu tragen. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sind auszuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Antragsteller hat eine Ausgrenzung (Darstellung) des künftigen Geltungsbereichs des Plangebiets vorzulegen, damit ein entsprechender Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

alle Kosten trägt der Vorhabenträger

 

 

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Anlagen

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