Vorlage - VO-33-ZDFi-2019-157
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Hauptsatzung der Gemeinde Neddemin - Ergänzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin
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Entscheidung
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21.11.2019
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Sachverhalt
Durch Unstimmigkeiten innerhalb der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde kam es zu einigen Verzögerungen bei den Hauptsatzungen. In einem persönlichen Gespräch wurden Möglichkeiten (wie z.B. die Entschädigung rückwirkend in Kraft treten zu lassen) aufgezeigt.
Zu § 7
Bezüglich der Entschädigung für die Stellvertreter gibt es keine Mindestbeträge. Laut Aussage von Herrn Beckmann verzichten die Stellvertreter auf ihre Aufwandsentschädigung.
§ 10 Inkrafttreten
Der § 7 Entschädigungen kann rückwirkend in Kraft treten. Die übrige Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Änderungen wurden in die vorliegende Fassung aufgenommen (farblich gekennzeichnet).
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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384,1 kB
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