Vorlage - VO-33-ZDFi-2019-157

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch Unstimmigkeiten innerhalb der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde kam es zu einigen Verzögerungen bei den Hauptsatzungen. In einem persönlichen Gespräch wurden Möglichkeiten (wie z.B. die Entschädigung rückwirkend in Kraft treten zu lassen) aufgezeigt.

 

Zu § 7

Bezüglich der Entschädigung für die Stellvertreter gibt es keine Mindestbeträge. Laut Aussage von Herrn Beckmann verzichten die Stellvertreter auf ihre Aufwandsentschädigung.

 

§ 10 Inkrafttreten

Der § 7 Entschädigungen kann rückwirkend in Kraft treten. Die übrige Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Änderungen wurden in die vorliegende Fassung aufgenommen (farblich gekennzeichnet).

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

In Abänderung des Beschlusses vom 12.09.2019 beschließt die Gemeindevertretung Neddemin auf ihrer heutigen Sitzung die vorliegende Hauptsatzung mit der Änderung im § 7 sowie der Ergänzung im § 10.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

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Anlagen

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