Vorlage - VO-38-ZDFi-2019-436

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.09.2019 der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde wurden Rechtsverletzungen geltend gemacht (siehe Anlage). In der vorliegenden Fassung der Hauptsatzung wurden diese korrigiert und farblich markiert.

 

§ 6 Bürgermeister/Stellvertreter

- Absatz 1: Hier wurden die Wertgrenzen aus der alten Hauptsatzung vom 22.07.2014 eingesetzt, damit eine Einheitlichkeit der Gemeinden gewährleistet ist.

- Absatz 4: der Bürgermeister entscheidet über Spenden usw. unter 100 Euro (eindeutige Formulierung),

 

§ 8 Öffentliche Bekanntmachung

- Absatz 1, Satz 2: Da es nur ein offizielles Bekanntmachungsmedium geben darf, muss die Heimat- und Bürgerzeitung auch als solche betitelt werden und nicht mehr als amtliches Bekanntmachungsblatt,

- Absatz 2, Satz 1: ebenso (eindeutige Formulierung)

 

§ 9 Elektronische Kommunikation

- neuer Paragraf: die vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung, elektronische Vergaben durchzuführen, verlangt nach einer Regelung in der Hauptsatzung.

 

§ 10 Inkrafttreten

Hier erfolgte eine Splittung, da das Inkrafttreten des § 7 Entschädigung rückwirkend bis zum 01.07.2019 festgelegt werden kann. Die übrige Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Es entstehen Mehrkosten von etwa 3600 €, die nicht im Haushaltsplan 2019 enthalten sind.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 12.800

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  9.200

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11104

Bezeichnung: Bürgermeisterentschädigung

Sachkonto: 5011000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

X

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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