Vorlage - VO-38-ZDFi-2019-436
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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20.11.2019
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 30.09.2019 der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde wurden Rechtsverletzungen geltend gemacht (siehe Anlage). In der vorliegenden Fassung der Hauptsatzung wurden diese korrigiert und farblich markiert.
§ 6 Bürgermeister/Stellvertreter
- Absatz 1: Hier wurden die Wertgrenzen aus der alten Hauptsatzung vom 22.07.2014 eingesetzt, damit eine Einheitlichkeit der Gemeinden gewährleistet ist.
- Absatz 4: der Bürgermeister entscheidet über Spenden usw. unter 100 Euro (eindeutige Formulierung),
§ 8 Öffentliche Bekanntmachung
- Absatz 1, Satz 2: Da es nur ein offizielles Bekanntmachungsmedium geben darf, muss die Heimat- und Bürgerzeitung auch als solche betitelt werden und nicht mehr als amtliches Bekanntmachungsblatt,
- Absatz 2, Satz 1: ebenso (eindeutige Formulierung)
§ 9 Elektronische Kommunikation
- neuer Paragraf: die vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung, elektronische Vergaben durchzuführen, verlangt nach einer Regelung in der Hauptsatzung.
§ 10 Inkrafttreten
Hier erfolgte eine Splittung, da das Inkrafttreten des § 7 Entschädigung rückwirkend bis zum 01.07.2019 festgelegt werden kann. Die übrige Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Es entstehen Mehrkosten von etwa 3600 €, die nicht im Haushaltsplan 2019 enthalten sind.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 12.800 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 9.200 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 11104
Bezeichnung: Bürgermeisterentschädigung
Sachkonto: 5011000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
X | Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.001,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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344 kB
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