Vorlage - VO-35-LVB-2019-383
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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13.11.2019
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Sachverhalt
Die am 16.07.2019 beschlossene Hauptsatzung wurde der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Laut dem Antwortschreiben vom 30.09.2019 muss die Haupt-satzung überarbeitet, neu beschlossen und wiedervorgelegt werden. Die geforderten Änderungen wurden durch die Verwaltung eingearbeitet und farblich markiert.
Änderungen erfolgten in den folgenden Paragraphen:
§ 4 – der Text aus der Musterhauptsatzung wurde übernommen
§ 6 Absatz 4 – folgender Text wurde entfernt: „sowie für die Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100 bis 1000 Euro“
§ 7 Absatz 4- die Worte „bis zu“ wurden mit dem Wort „unter“ ersetzt
§ 9 Absatz 1 und 2 - die Wörter „amtliches Bekanntmachungsblatt“ wurde durch „Heimat- und Bürgerzeitung“ ersetzt
§ 10 - wurde neu aufgenommen
§ 11 - der Absatz 1 wurde eingefügt
Die Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft, das heißt nach der Beschlussfassung wird die neu beschlossene Hauptsatzung der Unteren Rechtsaufsichts-behörde wieder vorgelegt. Werden keine Verstöße gegen die Rechtsvorschriften geltend gemacht (Bearbeitungszeit bis zu zwei Monate), unterschreibt der Bürgermeister die Hauptsatzung, dann erfolgt die Veröffentlichung und am Tag danach ist die Satzung rechtskräftig.
Die Kosten von ca. 2000 € für die Entschädigungen sind nicht im Haushaltsplan 2019 geplant.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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353,8 kB
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(wie Dokument)
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1 MB
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