Vorlage - VO-35-BO-2019-385

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Sachspende ab einer Höhe von 100 €, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss obliegt.

Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertreter über die Annahme der Sachspende zu entscheiden hat.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Annahme einer Sachspende (Wintermützen) für die Feuerwehr Neverin in Höhe von 180,00 € von der

 

ERGO

Klose Assekuranz

Johannesstraße 15a

17034 Neubrandenburg

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

Loading...