Vorlage - VO-35-BO-2019-382
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger Betreuer der Jugend der Feuerwehr Neverin gem. Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) vom 28.11.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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13.11.2019
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Sachverhalt
Frau Jana Glöde und Herr Maximilian Babendräger engagieren sich derzeit, wie auch in den vergangenen Jahren, in der Feuerwehr Neverin im Bereich der Jugend- und Zwergenfeuerwehr.
Beiden obliegt die Ausbildung der Jugendlichen (Kinder ab 10 Jahre) und der Zwerge (Kinder im Alter ab 7 bis 10 Jahren). Stand Oktober 2019 gehören neun Kinder zur Jugendfeuerwehr und sechs Kinder zur Zwergenfeuerwehr.
Jeden zweiten Samstag, außerhalb der Ferien, opfern sie ihre Freizeit und beschäftigen sich mit den Kindern, um ihnen Kenntnisse aus dem Bereich der Ersten Hilfe und Grundlagen der Aufgaben einer Feuerwehr zu vermitteln. Dazu gehören u.a. die theoretische Ausbildung und praktische Übungen z.B. Anlegen von Verbänden, Sägen von Ästen unter Verwendung der vorhandenen Technik auf dem Löschfahrzeug, sportliche Betätigung gehört ebenfalls dazu.
Weiterhin betreuen beide die Unternehmungen/Veranstaltungen der Jugend- und Zwergenfeuerwehr, welche häufig an Samstagen/Wochenenden stattfinden. (Z.B. Herbstlauf aller Wehren im Amtsbereich, amtsübergreifende Wettkämpfe, Weihnachtsfeier, Pyjamaparty in den Räumen der Wehr.)
Die Betreuund der Kinder im Feriencamp in Neuendorf (1. Ferienwoche) wird ebenfalls von beiden begleitet. Hierfür werden sie entweder von Ihren Arbeitgebern freigestellt bzw. nehmen ihren Erholungsurlaub. Nur durch ihre Begleitung stellen sie die Teilnahme erst sicher, denn Voraussetzung für die Teilnahme ist die Begleitung des Betreuers aus der Wehr.
Frau Jana Glöde reinigt zusätzlich in regelmäßigen Abständen die Räumlichkeiten der Feuerwehr Neverin.
Gemäß § 5 der FwEntschVO M-V können Personen mit besonderen Aufgaben in angemessener Höhe Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Dazu zählen u.a. auch die Betreuer/innen der Jugendwehren.
In den Jahren 2015 bis 2019 wurde Frau Glöde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € monatlich gezahlt. Diese mussten jährlich beantragt werden.
Von einer jährlichen Antragstellung sollte abgesehen werden. Entsprechend sollte ein Beschluss über eine zeitlich unbefristete Zahlung dieser Aufwandsentschädigung für Frau Glöde und Herrn Babendräger gefasst werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt Frau Jana Glöde und Herrn Maximilian Babendräger jeweils eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50,00 € zu zahlen.
Die Zahlungen der Aufwandsentschädigungen beginnen ab 01.01.2020.
Die Zahlungen sind unbefristet. Sollten die beschriebenen Tätigkeiten/Aufgaben nicht mehr ausgeführt werden bzw. verlässt einer die Feuerwehr Neverin, so werden die Zahlungen eingestellt.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 1.200 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
