Vorlage - VO-35-BO-2019-377
Grunddaten
- Betreff:
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Aufwandsentschädigung für den Funktionsträger Betreuer der Jugend der Feuerwehr Neverin gem. Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) vom 28.11.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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13.11.2019
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Sachverhalt
Der Kamerad Kasten Kosin soll für seine umfangreichen Tätigkeiten in der Feuerwehr Neverin eine angemessene Entschädigung erhalten. Neben der Funktion als Stellvertreter des Wehrführers betätigt er sich auch im Bereich der Jugendfeuerwehr.
Für die Betreuung der Jugendfeuerwehr soll der Kamerad Kosin eine weitere Aufwandsentschädigung von 60 €/Jahr (5 €/Monat) erhalten.
Nach § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe für Personen mit besonderen Aufgaben gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilderinnen und Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiterinnen und Leiter von Einsatzabteilungen. Im Einzelfall können für spezielle Tätigkeiten gesonderte Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
