Vorlage - VO-35-BO-2019-376

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Neverin beabsichtigt das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin durchzuführen.

 

Als Ziel der Planung soll ein Teil der als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellten Bereiche in „Sondergebiet Photovoltaik entsprechend § 11 BauNVO“ geändert werden.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt" nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Das Änderungsverfahren erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt".

Der Geltungsbereich umfasst das im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Plangebiet.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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