Vorlage - VO-34-BA-2013-060

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Zeit vom 22.03. – 05.04.2013 wurde die beschränkte Ausschreibung zu dem oben genannten Vorhaben durchgeführt. Von 3 angeforderten Bietern haben 2 ein Angebot abgegeben. Die Verdingungsverhandlung fand am 05.04.2013 statt.

             

Bieter 1              Malermeister und Restaurateur U. Löggow

                                          mit einer Angebotssumme von 56.178,48 €

 

              Bieter 2              Ihlenfelder Hochbau

                                          mit einer Angebotssumme von 57.406,14 €

 

Alle Bieter sind geeignet. Dies hat der Fachbereich Bau des Amtes Neverin bereits im Vorfeld geprüft. Es wurden nur Bieter ausgesucht, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bieten; dies bedeutet, dass sie die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen. Die Angebote wurden rechnerisch geprüft. Logische oder rechnerische Fehler wurden nicht festgestellt.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung das Vorhaben „Sanierung Gemeindehaus Neuenkirchen – „Kich In“ an die Firma „Malermeister und Restaurateur U. Löggow“ zu vergeben.

 

Die Firma Malermeister und Restaurateur U. Löggow hat das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.

Der Bieter ist für die ausgeschriebenen Leistungen qualifiziert. Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind vorhanden.

Beim Erstplatzierten wurden keine unzulässigen Überhöhungen und keine nicht auskömmlichen Einheitspreise Festgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 60.000,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 38.000,00 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt:  28101

Bezeichnung: Auszahlungen für bebaute Grundstücke

Sachkonto:  7852000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 01

Bezeichnung: Sanierung Kick In

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

Überplanmäßig durch Einsparungen bei der Kreisumlage und aus Liquiden Mitteln der Gemeinde bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von               €

 

 

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