Vorlage - VO-40-ZDFi-2019-274
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Entlastung Bürgermeisterin Jahresabschluss 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Tina Köpsel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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24.10.2019
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden.
Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Neverin und Woldegk zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2016.
Eine Entlastung wird empfohlen.
In der Gemeindevertretersitzung am 24.09.2019 wurde bereits über diesen inhaltlich gleichen Beschluss entschieden. Jedoch hat Frau Schubert bei der Beschlussfassung beratend und entscheidend mitgewirkt. Auf Grundlage des § 24 (1) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern unterliegt die Bürgermeisterin dem Mitwirkungsverbot.
Zur Information: Die auf Grundlage des § 60 Absatz 5 Satz 2 Kommunalverfassung zu beschließende Entlastung erfolgt für die Funktion des Bürgermeisters. Hierbei ist es nicht relevant, ob in der Zwischenzeit ein personeller Wechsel für die Tätigkeit des Bürgermeisters erfolgt ist, da es sich hier um keine personenspezifische Entscheidung handelt.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist die Bürgermeisterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2016.
Der Bescheid vom 24.09.2019 mit der Beschluss-Nr.: VO-40-ZDFi-2019-269 wird hiermit aufgehoben.
