Vorlage - VO-38-ZDFi-2019-423

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Gemeindefest 2019 wurde ein Spendenaufruf durchgeführt. Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 100,00 €.

 

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:

Thomas Ryll     Alwin Bülow
Kirchstraße 1     Eschengrunder Straße 2
17039 Trollenhagen    17033 Neubrandenburg
in Höhe von 100,00 €    in Höhe von 200,00 €
 

Neubrandenburger Stadtwerke GmbH Hans-Georg u. Renate Schultz
John-Seher-Straße 1-5   Wiesenweg 6
17033 Neubrandenburg   17039 Trollenhagen
in Höhe von 250,00 €    in Höhe von 250,00 €
 

TDC Technical Duroplastic    Jörg Hafke
Constructions GmbH    Buchhof 20
Gewerbepark 8    17039 Trollenhagen
17039 Trollenhagen    in Höhe von 100,00 €
in Höhe von 100,00 €
 

PB Universal Lackierungs GmbH  Malermeister Becker & Becker GbR
Otto-Lilienthal-Straße 4   Am Weiher 13
17039 Trollenhagen    17039 Trollenhagen
in Höhe von 150,00 €    in Höhe von 200,00 €

 

Henning Gruß     Thomas Hanff
Buchhof 7     Otto-Lilienthal-Straße 3
17039 Trollenhagen    17039 Trollenhagen
in Höhe von 350,00 €    in Höhe von 100,00 €
 

Metallbau Ramm GmbH   Renaldo von Poblotzki e.K.
Hellfelder Straße 1 c    Am Eschenhof 1
17039 Trollenhagen    17034 Neubrandenburg
in Höhe von 250,00 €    in Höhe von 100,00 €

 

Glasvertrieb Neubrandenburg GmbH
Gewerbepark 6
17039 Trollenhagen
in Höhe von 200,00 €

für das Gemeindefest der Gemeinde Trollenhagen 2019.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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