Vorlage - VO-38-BO-2019-428
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Trollenhagen -
1. Abwägungsbeschluss
2. Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.09.2019
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen hat am 17.05.2017 die Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Trollenhagen beschlossen (Aufstellungsbeschluss).
Mit Schreiben vom 16.04.2019 liegt eine positive landesplanerische Stellungnahme zu diesem Vorhaben vor.
Beteiligung zum Entwurf
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf wurde in der Zeit vom 08.04.2019 bis einschließlich 09.05.2019 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 05.04.2019.
Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr nach § 1 Abs. 7 BauGB untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde der Entwurf erarbeitet und am 13.03.2019 durch die Gemeindevertretung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet (Anlage 1 + 2).
Sofern die Gemeindevertretung dem Abwägungsvorschlag folgt, kann die Satzung (Anlage 3) über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Trollenhagen beschlossen werden (Satzungsbeschluss).
Diese Beschlussvorlage fast die o.g. zwei Beschlüsse in einer Abstimmung zusammen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1 + 2) geprüft. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu Eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Trollenhagen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Trollenhagen bestehend aus Satzungstext und Lageplan als Satzung (Anlage 3). Die Begründung wird gebilligt (Anlage 4). Der Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
165,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
874,2 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
