Vorlage - VO-35-BO-2019-372

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Ergebnis der seitens der Feuerwehr durchgeführten Löschwasserschauen, sind 3 Löschwasserentnahmestellen in Neverin (Am Haussee und Parkteich) zu erneuern und eine Löschwasserentnahmestelle in Glocksin erstmalig herzustellen.

Die Löschwasserentnahmestelle in Glocksin wird Bestandteil der Erschließung des Gebietes B-Plan Nr.: 8 „Ehemalige Gutsanlage“.

 

Zu den erneuerungsbedürftigen Entnahmestellen gab es bereits eine Vorortbesichtigung mit der Baufirma Schnell, die der Gemeinde ein Infokostenangebot unterbreiten wollte. Das Angebot liegt bis dato leider noch nicht vor. Erfahrungsgemäß (Vergleichsobjekt Löschwasserentnahmestelle Stavener Straße, Roggenhagen) liegen die Kosten für eine der DIN entsprechenden Löschwasserentnahmestelle inkl. Aufstellfläche für die Tragkraftspritze (TS), bei ca. 10T € brutto.

 

Zur Ausschreibung und Baudurchführung bedarf es eines Beschlusses der Gemeindevertretung. (Grundsatzbeschluss)

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Erneuerung der 3 Löschwasserentnahmestelle am Haussee und Parkteich in Neverin. Das Amt wird beauftragt das Vorhaben entsprechend der Vergabevorschriften auszuschreiben. Das Ergebnis der Ausschreibung ist der Gemeindevertretung zur Auftragserteilung vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca.30.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  100.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Auszahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung

Sachkonto: 7857000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 03

Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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