Vorlage - VO-35-BO-2019-370
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt" der Gemeinde Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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11.09.2019
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 29.08.2019 stellte die Solarpark KS-MV GmbH & Co. KG aus Rostock im Namen des Energiekonzerns VATTENFALL den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für das Vorhaben Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt (Anlage 1 + 2).
Infrage käme hier ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB.
Sofern die Gemeinde Neverin diesem Vorhaben positiv gegenübersteht, kann der nachfolgende Aufstellungsbeschluss gefasst werden, mit dem das Bauleitplanverfahren förmlich eingeleitet wird.
Die Gemeinde bleibt bis zuletzt Herrin des Verfahrens. Es besteht bis zuletzt keine Verpflichtung, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VB-Plan) als Satzung zu erlassen.
Sollte die Gemeinde dem Antrag zustimmen und das Bauleitplanverfahren einleiten, ist im sog. Parallelverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern (§ 8 Abs. 3 BauGB). Der Beschluss dazu würde in der nächsten Gemeindevertretersitzung gefasst werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt" der Gemeinde Neverin gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Normalverfahren, zweistufig mit Umweltbericht und einem Artenschutzfachbeitrag.
2. Der Geltungsbereich umfasst das im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Plangebiet (Anlage 3).
3. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen durch die Festsetzung eines Sondergebietes Photovoltaik nach § 11 BauNVO.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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444,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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278,3 kB
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