Vorlage - VO-35-BO-2019-361

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 2 Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V erhält der Stellvertreter, der in Absatz 1 genannten Funktionsträger (u.a. Gemeindewehrführer) eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der nach § 4 für diese Funktionsträger festgesetzten Aufwandsentschädigung betragen darf.

 

Der Gemeindewehrführer der FFw Neverin erhält 170,00 €/Monat für seine ehrenamtliche Arbeit. Somit kann der stellv. Wehrführer maximal 85,00 €/Monat als Entschädigung ausgezahlt bekommen.

 

Seit dem 01.06.2015 erhält der stellv. Wehrführer 90,00 €/Monat.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Neverin beschließt die monatliche Zahlung für den stellv. Wehrführer auf 85,00 € festzusetzen. Die geänderte Zahlung erfolgt ab dem 01.10.2019. Auf eine Rückzahlung wird verzichtet.

Damit wird der Beschluss vom 12.02.2014 „Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr“ (VO-35-OA-2014-084) im Bereich der Aufwandsentschädigung für den Stellvertretenden Gemeindewehrführer von 90,00 € auf 85,00 € geändert.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 1.065,00 € (15,00 € weniger als in 2019 geplant)

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

Loading...