Vorlage - VO-41-BA-2013-033
Grunddaten
- Betreff:
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Beitragserhebung "Ausbau Dorfstraße" Woggersin - Abschnittsbildungsbeschluss gem. § 8 KAG M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Paul Hamann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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19.06.2013
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Sachverhalt
Abschnittsbildungsbeschluss zum Ausbau der Dorfstraße Woggersin
Sachverhalt
Nach § 8 Abs. 6 KAG M-V ist die Abschnittsbildung grundsätzlich zulässig, wenn die entsprechende satzungsrechtliche Regelung vorliegt und die Gemeindevertretung über die Abschnittsbildung im Einzelfall entschieden hat. Die Abschnittsbildung bedeutet eine sogenannte Querspaltung der öffentlichen Anlage. Ein Straßenabschnitt ist eine Straßenstrecke, die vorwiegend durch äußere, in den tatsächlichen Verhältnissen begründete Merkmale begrenzt ist und der eine selbstständige Bedeutung des Verkehrsweg zukommt, d.h. die selbstständig in Anspruch genommen werden kann.
Vorliegend ist eine Abschnittsbildung zulässig. Die genaue Grenzbeziehung ergibt sich aus dem Lageplan.
Nur über den Beschluss der Abschnittsbildung kann für das Herstellen der Straße ein Beitrag erhoben werden. Ergeht der Beschluss nicht, müsste mit der Beitragserhebung solange gewartet werden, bis die Straße in ihrer gesamten Länge ausgebaut wird.
Beschlussvorschlag
Die Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Bildung eines Abschnittes gemäß beiliegender Flurkarte zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Die tatsächlich der Gemeinde entstandenen Kosten werden entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Woggersin umverlegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,2 kB
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