Vorlage - VO-42-ZDFi-2019-449

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Gemeindefest 2019 wurde ein Spendenaufruf durchgeführt. Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 100,00 €.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spenden:

Sven Blank     Matthias Pürwitz
Kirschenweg 5    Blumenanger 8
17039 Wulkenzin    17039 Wulkenzin
in Höhe von 100,00 €    in Höhe von 100,00 €

Dirk Kewitsch     Steffen Knauf
Dorfstraße 7     C.-D.-Friedrich Ring 8
17039 Wulkenzin    17033 Neubrandenburg
in Höhe von 100,00 €    in Höhe von 250,00 €

Kampe & Harloff GmbH
Carl-von-Linné-Straße 1
17033 Neubrandenburg
in Höhe von 100,00 €

für das Gemeindefest Wulkenzin 2019.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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