Vorlage - VO-42-BO-2019-447
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 "Eigenheimstandort Neuendorf" der Gemeinde Wulkenzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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27.08.2019
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Wulkenzin hatte am 20.03.2018 (Nr. VO-42-BO-2018-361) beschlossen, dass zur Schaffung von dringend benötigten Wohnbauflächen am nordöstlichen Rand von Neuendorf angrenzend an die vorhandenen Bebauungen am Gatscher Damm ein Bebauungsplan für 50 Wohneinheiten (WE) aufgestellt werden soll.
Dieses Vorhaben wurde durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte (Raumordnungsbehörde) mit Schreiben vom 15.04.2019 abgelehnt, da es mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung nicht vereinbar ist.
Im Nachgang zu dieser negativen landesplanerischen Stellungnahme gab es mehrere Termine mit der Raumordnungsbehörde, dem Landkreis MSE, der Stadt Neubrandenburg, dem Amt Neverin, der Gemeinde Wulkenzin sowie dem beauftragten Planungsbüro; zuletzt am 05.08.2019.
Im Ergebnis konnte man sich auf eine Erweiterung der Ortslage Neuendorf um max. 25 WE einigen.
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird das entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 "Eigenheimstandort Neuendorf" der Gemeinde Wulkenzin. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich.
2. Der Geltungsbereich umfasst das im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Plangebiet.
3. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von dringend benötigten Wohnbauflächen am nordöstlichen Rand von Neuendorf angrenzend an die vorhandenen Bebauungen im Gebiet Vogelbeerenstraße/ Kornblumenstraße.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Im beschleunigtem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4 c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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