Vorlage - VO-35-ZDFi-2019-358

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Neverin

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.

 

Begründung:

Bestandteil der Hauptsatzung sind die Entschädigungskriterien für den Bürgermeister, seine Stellvertreter und die Ausschüsse.

Mit der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V gab es eine Reihe Veränderungen, die in der vorliegenden Hauptsatzung entsprechend umgesetzt werden können.

Es entstehen Mehrkosten sowohl bei der Entschädigung für den Bürgermeister als auch bei den Stellvertretern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

x

Ja

 

 

Nein

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I. Kosten der Maßnahme: bis zu 14.500,00

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 11.000,00 € (unter Zugrundelegung der bisherigen Entschädigungszahlungen)

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11104

Bezeichnung: Rats-/Vertretungs- und Ausschussmitglieder

Sachkonto: 5011000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

X

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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