Vorlage - VO-40-LVB-2019-258

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Bürgermeisterin ist in dieser Funktion die Vertreterin ihrer Gemeinde im Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.DIS AG.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgende Vertretungsregelung:

Die Gemeindevertretung Blankenhof bevollmächtigt die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Neverin, Frau Petra Niewelt, mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.DIS AG in der 7. Wahlperiode, soweit nicht die Bürgermeisterin selbst oder einer ihrer Stellvertreter dort anwesend ist..

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

I

 

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