Vorlage - VO-35-LVB-2019-355

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bürgermeister ist in dieser Funktion der Vertreter seiner Gemeinde im Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.DIS AG.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgende Vertretungsregelung:

Die Gemeindevertretung Neverin bevollmächtigt die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Neverin, Frau Petra Niewelt, mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.DIS AG in der 7. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist..

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

I

 

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