Eilantrag - VO-42-BO-2019-439

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 13.05.2019 teilte Herr Blank mit, dass der ursprüngliche Beschluss zur Aufgabenübertragung auf das Amt – Ausschreibung Lieferung Dienst- und Schutzbekleidung für die Feuerwehr Wulkenzin vom 26.04.2016 (VO-42-BO-2016-220) aufgehoben werden soll.

 

Derzeit ist die aktuelle Ausschreibung für den Lieferzeitraum 2019-2020 kurz vor Abschluss. Eine Aufhebung des Verfahrens ist ohne Weiteres nicht möglich. Daher wird eine Aufhebung des Beschlusses zum nächst möglichen Termin angestrebt.  

 

Ab dem Jahr 2021 soll eine eigenständige Beschaffung über die Gemeinde auf Wunsch der Wehrführung Wulkenzin erfolgen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Wulkenzin beschließt den Beschluss zur Aufgabenübertragung gemäß § 127 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) auf das Amt – Ausschreibung Lieferung Dienst- und Schutzbekleidung für die Feuerwehr Wulkenzin (VO-42-BO-2016-220) aufzuheben und ab dem Jahr 2021 die Beschaffung als Gemeinde eigenständig zu übernehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

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Anlagen

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