Vorlage - VO-42-BO-2019-437
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für den Jugendwehrführer (Zwerge) der Feuerwehr Wulkenzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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21.05.2019
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Sachverhalt
Die Feuerwehr Wulkenzin beantragt dem Jugendwart (Zwerge) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 €/monatlich für seine Arbeit zu zahlen.
Gemäß der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes M-V können für Personen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die besondere Aufgaben wahrnehmen, z.B. Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiterinnen und Leiter eine Einsatzabteilung.
Der Kamerad Plescher leitet seit Januar 2018 in der Jugendfeuerwehr sehr erfolgreich den Bereich der „Zwergenwehr“. Zum heutigen Zeitpunkt sind 11 Kinder aus der Gemeinde in der Abteilung aktiv. Herr Plescher verfügt über ein hohes Maß an Fachwissen und kann die Kinder mit verschiedenen Aufgaben begeistern und fördern.
Es wird eine rückwirkende Zahlung zum 01.01.2019 beantragt.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Wulkenzin beschließt die Aufwandsentschädigung für den Kameraden Plescher für seine Arbeit als Jugendwart (Zwerge)
☐ in Höhe von 85,00 €/monatlich rückwirkend zum 01.01.2019 zu zahlen. Anschließend erfolgt eine unbefristete monatliche Zahlung.
☐ in Höhe von 85,00 €/monatlich ab __________ unbefristet zu zahlen.
☐ nicht zu zahlen.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme: 1.020,00 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 4.200 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: sonstige Entschädigungen
Sachkonto: 5019000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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222,9 kB
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