Vorlage - VO-34-BA-2013-056
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses,VO-34-BA-2013-046 vom 23.04.2013:
Aufhebung der Ausschreibung zum BV: Sanierung der Fassade mit WDVS und Sanierung des Sockels, Gemeindesaal Neuenkirchen, Kiek In
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gerald Worbs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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11.06.2013
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Sachverhalt
Aufhebung des Beschlusses, VO-34-BA-2013-46 vom 23.04.2013:
Aufhebung der Ausschreibung zum BV: Sanierung der Fassade mit WDVS und Sanierung des Sockels, Gemeindesaal Neuenkirchen, Kiek In
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt die Aufhebung des Beschlusses, VO-34-BA-046 vom 23.04.2013.
Begründung: Die Beschlussgrundlage ist nicht mehr gegeben. Die Preise sind marktüblich und haushaltstechnisch realisierbar.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen erteilt dem Bürgermeister, Herrn Ritschel, die Vollmacht, in Zusammenarbeit mit einem seiner Stellvertreter und dem Fachbereich Bau des Amtes Neverin die Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Ja |
| |
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 60.000,00
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 38.000
Ergebnishaushalt
Produkt: 28101
Bezeichnung: Auszahlungen für bebaute Grundstücke
Sachkonto: 7852000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 01
Bezeichnung: Sanierung Kiek In
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig durch Einsparungen bei der Kreisumlage und aus den liquiden Mitteln der Gemeinde bereitgestellt werden. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von |
