Vorlage - VO-34-BA-2013-056

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufhebung des Beschlusses, VO-34-BA-2013-46 vom 23.04.2013:

Aufhebung der Ausschreibung zum BV: Sanierung der Fassade mit WDVS und Sanierung des Sockels, Gemeindesaal Neuenkirchen, Kiek In

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt die Aufhebung des Beschlusses, VO-34-BA-046 vom 23.04.2013.

Begründung: Die Beschlussgrundlage ist nicht mehr gegeben. Die Preise sind marktüblich und haushaltstechnisch realisierbar.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen erteilt dem Bürgermeister, Herrn Ritschel, die Vollmacht, in Zusammenarbeit mit einem seiner Stellvertreter und dem Fachbereich Bau des Amtes Neverin die Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 60.000,00     €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 38.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 28101

Bezeichnung: Auszahlungen für bebaute Grundstücke

Sachkonto: 7852000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 01

Bezeichnung: Sanierung Kiek In

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig  durch Einsparungen bei der Kreisumlage und aus den liquiden Mitteln der Gemeinde bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von               €

 

 

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