Eilantrag - VO-35-BO-2019-349

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hat den Bau einer Gemeindearbeiterhalle beschlossen. Die Planung der Lose 1- 4 ist abgeschlossen.

Los 1 Hochbau

Los 2 Heizung Sanitär

Los 3 Elektro

Los 4 Außenanlagen

Die beschränkte Ausschreibung wird zurzeit bekanntgemacht.

Die Ausschreibungsunterlagen werden am 05.04.2019 verschickt. Die Submission findet am 06.05.2019 statt. Um einen weiteren zügigen Ablauf und den Baubeginn am 20.05.2019 zu

Gewährleisten ist es notwendig, den Bürgermeister und dessen 1. Stellvertreter zu bevollmächtigen die Aufträge für die Lose 1 -4 zu erteilen.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin bevollmächtigt den Bürgermeister und dessen 1.Stellvertreter, nach förmlicher und fachlicher Prüfung der Angebote durch das Bau- und Ordnungsamt des Amtes Neverin die Zuschläge (Auftrage) an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen..

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:  €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  220.700 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11403

Bezeichnung: Auszahlungen für Infrastrukturvermögen, einschließlich Grundstücke

Sachkonto: 7853000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

Loading...