Eilantrag - VO-35-ZDFi-2019-347

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Frau Walther hat für die Reparatur der Küchengeräte in der Schulküche ein Angebot eingeholt (siehe Anlage).

Die Unterhaltungskosten für die Küchengeräte betragen 5.054,89 €, diese wären von der Gemeinde zu tragen.

Folgende Geräte stehen zum Verkauf:

-          2 Kochkessel 150 Liter

-          1 Kochkessel 80 Liter

-          1 Kippbratpfanne groß

-          1 Herd mit 4 Platten

-          1 Fritteuse

-          1 Tisch mit Spülbecken

-          1 Tisch kleine als Abstellfläche 

-          1 Geschirrspüler

-          1 Spüle

-          1 Becken (zur Spüle gehörig)

-          1 Kühlzelle mit 2 Kammern

Durch den Verkauf entfallen der Gemeinde die Unterhaltungs- bzw. Reparaturkosten.

Die oben genannten Vermögensgegenstände werden mit keinem Restbuchwert in der Anlagenbuchhaltung geführt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt den Verkauf der o.g. Küchengeräte an den Jatznicker Hof, Inhaberin Frau Ulrike Walther.

 

Der Verkaufspreis beträgt …… €.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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