Vorlage - VO-36-BO-2019-271

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fensterbänke am Gemeindehaus Warlin sind teilweise beschädigt und in keinem guten Zustand. Laut dem Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 16.01.2019, TOP 11 soll diese Maßnahme durchgeführt werden. Nach § 1 VgE M-V können Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 5.000, 00 € (ohne Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden. (Direktauftrag) Es ist eine Markterkundung durchzuführen und eine Dokumentation zu erstellen.

Die Markterkundung sowie die Dokumentation wurden von Frau Müller durchgeführt. Dazu wurden per Telefon und per E-Mail die Firma Meban sowie Firma Burg Stargarder Fensterwerk GmbH und Fensterservice Ryll Trollenhagen angefragt. Bei der Markterkundung hat sich ergeben, dass Fensterservice Ryll Trollenhagen lediglich Reparaturen durchführt. Firma Meban hat einen Meterpreis für Alu-Bänke abgegeben und müsste extra Aufmaß nehmen für ein Gesamtangebot. Außerdem müsste der Abriss der alten Bänke separat durch eine Abrissfirma erfolgen. Firma Burg Stargarder Fensterwerk GmbH hat 2 Komplett-Angebote abgegeben.

1. Alu Bänke:  2.003,01 €

2. Granit-Bänke: 3.035,81 €

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Auftrag über die Erneuerung der Fensterbänke am Gemeindehaus Warlin an die Firma Stargarder Fensterbau GmbH mit folgender Variante (bitte ankreuzen)

  Variante 1: Alu-Fensterbänke Kosten: 2.003,01 €

   Variante 2 Granit-Fensterbänke Kosten: 3.035,81 €

zu vergeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :3.035,81

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  6.500 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 57301

Bezeichnung: nachträglicher Unterhaltungsaufwand

Sachkonto: 5231310

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig durch liquide Mittel bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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