Vorlage - VO-36-BO-2019-270

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Überprüfung der ortsveränderlichen sowie ortsfesten Anlagen ist Pflicht und muss regelmäßig durchgeführt werden. Der Organisationsvorgang (Ausschreibung, Einholen der Angebote und Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Angebot) soll durch das Amt Neverin durchgeführt werden.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Organisation der Überprüfung der ortsveränderlichen sowie ortsfesten Anlagen auf das Amt Neverin zu übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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