Vorlage - VO-36-BO-2019-270
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Organisation für die Überprüfung der ortsveränderlichen sowie ortsfesten Anlagen auf das Amt Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Janine Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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10.04.2019
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Sachverhalt
Die Überprüfung der ortsveränderlichen sowie ortsfesten Anlagen ist Pflicht und muss regelmäßig durchgeführt werden. Der Organisationsvorgang (Ausschreibung, Einholen der Angebote und Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Angebot) soll durch das Amt Neverin durchgeführt werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
| Ja |
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x | Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
