Vorlage - VO-36-BO-2019-269
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Auftragsvergabe Elektroarbeiten im Zuge der Sanierung Feierraum, Dorfstraße 10, 17039 Sponholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Janine Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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10.04.2019
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Sachverhalt
Im Zuge der Sanierung im Feierraum des Gemeindezentrums Sponholz wurde festgestellt, dass auch die Beleuchtungsanlage erneuert sowie Elektroarbeiten durchgeführt werden müssen. Aufgrund der fortschreitenden Baumaßnahmen Deckensanierung sowie Fußbodensanierung musste eine schnelle Lösung gefunden werden.
Im Rahmen eines Direktauftrages wurde am 14.02.2019 ein Angebot der Firma Elektrotechnik Voigt GmbH eingeholt. Das Angebot war in Höhe von 2.887,27 €.
Dieses Angebot wurde am 20.02.2019 durch den Bürgermeister Herrn Schult ausgelöst.
Der nachträgliche Beschluss sollte durch Frau Müller erstellt werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt auf ihrer Sitzung die Auftragsvergabe als Direktauftrag für das Bauvorhaben „Elektroarbeiten im Zuge der Sanierung Feierraum, Dorfstraße 10, 17094 Sponholz „ an die Firma: Elektrotechnik Voigt GmbH, Hofstraße 6, 17039 Neuenkirchen Ihlenfeld mit einer Bruttoauftragssumme von 2.887,27 €.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme :2.887,27 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 6.500 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 57301
Bezeichnung: nachträglicher Unterhaltungsaufwand
Sachkonto: 5231310
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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492,5 kB
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