Vorlage - VO-36-BO-2019-268

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Im Feierraum des Gemeindezentrums Sponholz soll die Decke instandgesetzt und der Fußboden erneuert werden.

Im Rahmen der freihändigen Vergabe wurde von 3 Firmen ein Angebot abgefordert:

1. Baureparaturen Rayk Terrey   11.583,08 €

2. Bau und Dienstleistungsservice Bassow  13.214,06 €

3. Concept- Bau Gladrow    15.375,65 €

Die Angebote wurden durch Frau Brinckmann geprüft.

Nach eingehender Prüfung hat die Firma Baureparaturen Rayk Terrey das wirtschaftlichste Angebot eingereicht.

Die Leistungsfähigkeit der Firma Baureparaturen Rayk Terrey zur Realisierung der Maßnahme ist gegeben. Die Sachkunde sowie die Bekanntheit der Firma im Amtsbereich bezeugen, derartige Vorhaben zu realisieren.

Der Auftrag wurde am 12.02.2019 durch den Bürgermeister ausgelöst.

Die Vergabeakte wurde in KW 10 von Frau Brinckmann an Frau Müller übergeben. Der nachträgliche Beschluss sollte durch Frau Müller erstellt werden.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die nachträgliche Genehmigung der Auftragsvergabe durch den Bürgermeister für das Bauvorhaben „Sanierung Decke und Fußboden, Feierraum, Dorfstraße 10, 17039 Sponholz“ an die Firma: Baureparaturen Rayk Terrey, Rühlower Damm 14, 17039 Sponholz OT Rühlow mit einer Bruttoauftragssumme von 11.583,08 € entsprechend dem Angebot vom 17.01.2019.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 11.583,08 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  6.500 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 57301

Bezeichnung: nachträglicher Unterhaltungsaufwand

Sachkonto: 5231310

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig durch Entnahme aus der Liquidität bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...