Vorlage - VO-36-BO-2019-264

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Sponholz hat am 04.06.2003 die Satzung zum Schutz von Gehölzen und Grünflächen (Baumschutzsatzung) beschlossen.

Diese Satzung gilt u.a. für alle Bäume und Gehölze mit einem Stammumfang ab 35 cm, gemessen in 1,30 Höhe vom Erdboden

Die Nadelbäume waren mit dieser Satzung ebenfalls geschützt.

Nach Aufhebung  der Satzung gilt generell das Naturschutzausführungsgesetz M-V.

Demnach sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens einen Meter, gemessen in einer Höhe von 1,30 Meter über den Erdboden gesetzlich geschützt.

 

Durch Aufhebung der Satzung sind folgende Bäume nicht mehr geschützt:

-          Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und  Buchen,

-          Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,

-          Pappeln im Innenbereich,

-          Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts,

-          Bäume im Sinne des Forstrechts,

-          Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen, sofern zwischen der unteren Naturschutzbehörde und der zuständigen Denkmalschutzbehörde einvernehmlich ein Konzept zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung des Parkbaumbestandes erstellt wurde.

 

(Die Satzung zur Aufhebung der Satzung ist als Anlage beigefügt)

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz von Gehölzen und Grünflächen in der Gemeinde Sponholz (Baumschutzsatzung).

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

 

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Anlagen

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