Eilantrag - VO-35-BO-2019-327

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Gemeindearbeiter der Gemeinde Neverin (Herr Fürst) wurden in Absprache mit Herrn Nebe zwei Angebote zur Anschaffung einer Kehrwalze eingeholt. Angebot 1 beinhaltet die Anschaffung einer Kehrwalze ausschließlich für den Winterbetrieb(4.164,05 € Brutto) und das Angebot 2 die Anschaffung einer Kehrwalze für Winter- und Sommerbetrieb

(8.328,10 € Brutto).

Beide Angebote sind als Anlage beigefügt.

 

Da die Einladung zur Gemeindevertretersitzung bereits versandt war, bitten wir um zusätzliche Aufnahme des Eilantrages.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Anschaffung einer Kehrwalze.

Variante 1:

(   )    Kehrwalze für Schnee - 4.164,05 € Brutto

 

Variante 2:

(   ) Kehrwalze für Schnee und Schmutz – 8.328,10 € Brutto

 

Durch das Amt Neverin erfolgt eine Ausschreibung. Es werden für die jeweilige Kehrwalze Angebote eingeholt. Nach Vorlage der Angebote werden der Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter bevollmächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : Kehrwalze für Schnee (4.164,05 € Brutto) oder

                                                         Kehrwalze für Schnee und Schmutz (8.328,10 € Brutto)

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  20.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11403

Bezeichnung: Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und techn. Anlagen

Sachkonto: 7856000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 05

Bezeichnung: bewegliches Anlagevermögen

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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