Vorlage - VO-40-BO-2019-252

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Überprüfung der ortsveränderlichen sowie ortsfesten Anlagen ist Pflicht und muss regelmäßig durchgeführt werden. Der Organisationsvorgang (Ausschreibung, Einholen der Angebote und Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Angebot) soll durch das Amt Neverin durchgeführt werden.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Organisation der Überprüfung der ortsveränderlichen sowie ortsfesten Anlagen auf das Amt Neverin zu übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

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