Vorlage - VO-40-BO-2019-249
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Chemnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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28.03.2019
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Sachverhalt
Am 05.02.2019 fand die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Chemnitz statt. Zur Stellv. Gemeindewehrführerin wurde Dorit Bückner gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Für die Wahl zum Stellv. Gemeindewehrführer wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.
Die Kameradin Dorit Bückner ist ausgebildete Truppführerin und erfüllt gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 2 und 3, nicht die Voraussetzungen für die Funktion des Stellv. Gemeindewehrführers.
Die Kameradin Bückner hat sich jedoch mit der Einreichung des Wahlvorschlages dazu verpflichtet, die fehlenden Ausbildungen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 2 Jahren nachzuholen.
Für die Funktion „Stellv. Gemeindewehrführer einer Feuerwehr mit Grundausstattung“ bedarf es der Mindestausbildung zum Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr.
Die nachzuholenden Ausbildungen: Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr.
Die Kameradin Dorit Bückner ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof stimmt der Wahl der Kameradin Dorit Bückner zur Stellv. Gemeindewehrführerin zu. Damit ernennt die Gemeindevertretung Frau Bückner zur Ehrenbeamtin mit Wirkung vom 14.03.2019 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.
Die Kameradin Dorit Bückner hat innerhalb der gesetzlichen Frist die fehlenden Ausbildungen nachzuholen.
Die Kameradin wurde vereidigt und legte das Gelöbnis ab.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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