Vorlage - VO-40-BO-2019-243
Grunddaten
- Betreff:
-
Terminfestlegung für eventuell erforderliche Bürgermeisterstichwahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anke Beier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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28.03.2019
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Sachverhalt
Sollte für die Bürgermeisterwahl am 26.05.2019 mehr als ein Bewerber kandidieren, kann es zu einer eventuellen Stichwahl kommen.
Gemäß § 3 Abs. 4 LKWG M-V findet eine mögliche Stichwahl zwei Wochen später statt. Die Gemeindevertretung kann diesen Termin durch einen Beschluss um bis zu zwei Wochen verschieben. Der neue Termin für die Stichwahl sollte möglichst zeitnah und einheitlich erfolgen.
In diesem Jahr würde der Termin für die Stichwahl auf den Pfingstsonntag fallen. Es wird durch das Amt Neverin der 16. Juni 2019 (drei Wochen nach der Wahl) als nächstmöglicher Termin für eine eventuelle Stichwahl vorgeschlagen.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
| Ja |
|
x | Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
