Vorlage - VO-35-ZDFi-2019-341

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Mit den anstehenden Kommunalwahlen werden Entscheidungen bezüglich der ausgegebenen iPads für den papierlosen Sitzungsdienst notwendig.

 

Es ist möglich, dass Gemeindevertreter sich zur Wiederwahl stellen bzw. darauf verzichten bzw. wieder gewählt werden oder auch nicht. Die derzeitige Situation würde damit entweder eine Rückgabe der Geräte bei nicht Gemeindevertretern an das Amt Neverin bedeuten bzw. bei Fortsetzung des Gremiums beim wiedergewählten Gemeindevertreter verbleiben.

 

Die im Anlagevermögen des Amtes geführten Geräte der Gemeinde Neverin stehen zum 31.05.2019 mit einem Restwert von 61,65 € zu Buche. Sie entsprechen technisch nicht mehr dem neusten Stand, sind aber für den papierlosen Sitzungsdienst auch weiterhin einsetzbar.

 

Es gilt mit den Wahlen zu entscheiden, wie mit den Geräten zu verfahren ist. Diese Möglichkeiten werden in der Beschlussvorlage aufgezeigt.

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Alle wiedergewählten Gemeindevertreter bleiben als Nutzer im Besitz der ausgegebenen Geräte. Nicht mehr kandidierende oder nicht wiedergewählte Kandidaten geben Ihr Gerät entsprechend der Grundsatzentscheidung an das Amt als derzeitiger Eigentümer zurück. Diese stehen dann den neu gewählten Gemeindevertretern zur Verfügung.
  2. Die derzeitigen Gemeindevertreter erhalten die Möglichkeit, Ihre derzeitig genutzten Geräte für den Restbuchwert mit Stand 31.05.2019 von 61,65 € zu erwerben. Damit haben alle wiedergewählten Gemeindevertreter ein Gerät für den papierlosen Sitzungsdienst. Neu gewählte Gemeindevertreter bekommen mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde ein neues sitzungsdienstfähiges Tablet. Hierfür ist der Basisbetrag, welcher von der Gemeinde gestellt wird, noch festzulegen. Sollten entsprechend den Wünschen der/des neuen Gemeindevertreters die Anschaffungskosten über diesem Betrag liegen, hat die Differenz der Gemeindevertreter selbst zu tragen.

Option für neue Gemeindevertreter:

Sollten neu gewählte Gemeindevertreter bereits privat im Besitz eines Tablets/iPads sein, können sie auf eigenen Wunsch dieses für den Sitzungsdienst nutzen. Dazu wird durch das Amt die AllRis Anwendung auf diesen Geräten installiert und konfiguriert. Das Gerät muß dazu ein Apple/iOs oder Android Betriebssystem haben. Zur Prüfung der Gerätetauglichkeit steht der IT Admin des Amtes zur verfügung.

  1. Die Beschaffung neuer Geräte liegt in der Hoheit der Gemeinde, wobei das Amt dabei in der Recherche und mit entsprechenden Empfehlungen unterstützen kann.

Damit soll ein gewisser einheitlicher Standard in der Gemeinde angestrebt werden. Es wird dabei besonders auf ausreichend Speicherkapazität geachtet. Ein weiteres zu beachtendes Merkmal wird die Ausstattung des Gerätes mit einem zusätzlichen SIM Steckplatz sein, welcher ermöglichen würde, dass der Anwender unabhängig von einem WLAN online gehen könnte. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten bei Anschaffung sowie Betreiben (Gebühren Vertrag SIM Karte) würden in dem Fall vom Nutzer getragen werden.

  1. Die Geräte sind Eigentum der Gemeinde, die private Nutzung wird aber wie bisher gehandhabt.
  2. Die Übergabe und Nutzung wird anlehnend zum derzeitigen Vorgehen in einer Übergabe- und Nutzungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Gemeindevertreter schriftlich fixiert.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : wird noch festgelegt

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  0 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11104

Bezeichnung: Auszahlungen für bewegliches AV unter 1.000 €

Sachkonto: 7857200

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 02

Bezeichnung: Anschaffung IT-Technik

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

Loading...