Vorlage - VO-35-BO-2019-335

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Neverin hat am 25.06.2003 die Satzung zum Schutz von Gehölzen und Grünflächen (Baumschutzsatzung) beschlossen.

Diese Satzung gilt u.a. für alle Bäume und Gehölze mit einem Stammumfang ab 50 cm, gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden.

Die Nadelbäume waren mit dieser Satzung ebenfalls geschützt.

 

Nach Aufhebung der Satzung gilt generell das Naturschutzausführungsgesetz M.V.

Demnach sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens einen Meter, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über den Erdboden gesetzlich geschützt. 

 

Nicht geschützt sind demnach Bäume in

-  Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen,

 -  Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,

 -  Pappeln im Innenbereich,

 -  Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts

 -  Bäume im Sinne des Forstrechts,

 -  Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen, sofern zwischen der unteren

   Naturschutzbehörde und der zuständigen Denkmalschutzbehörde einvernehmlich ein

    Konzept zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung des Parkbaumbestandes erstellt wurde.

(Die Satzung zur Aufhebung der Satzung ist als Anlage beigefügt)

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz von Gehölzen  und  Grünflächen  in der Gemeinde  Neverin (Baumschutzsatzung).

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...